Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Professionelle Beratung
Ihr entscheidender Vorteil
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung wachsen stetig und sind laufenden Änderungen unterworfen. Unternehmen müssen komplexe Regelwerke wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umsetzen.
Auch bei ESG-Ratings, Nachhaltigkeitsauskünften und externen Datenanforderungen, wie beispielsweise im Rahmen von EcoVadis-Ratings oder Creditreform-Anfragen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir begleiten Sie bei der systematischen Zusammenstellung und klaren Darstellung Ihrer ESG-Daten und unterstützen Sie bei der effizienten Beantwortung aller Anfragen.
Eine professionelle Beratung hilft Ihnen dabei, die Herausforderungen effizient zu bewältigen und gleichzeitig nachhaltige Werte zu schaffen. Wir sind Ihr Partner für Ihre individuelle Lösung – abgestimmt auf Ihren Bedarf.
Vorteile der Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wir begleiten Sie in Modulen, sind Schritt für Schritt an Ihrer Seite.
Carsten Ernst
Kontakt

CSRD und ESRS im Fokus
Gesetzliche Grundlagen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt fest, welche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Mittels der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden die zu berichtenden Daten und Themen vorgegeben. Insbesondere große haftungsbeschränkte Unternehmen sowie bestimmte weitere Kategorien wie nicht haftungsbeschränkte Unternehmen, kapitalmarktorientierte KMU, Versicherungen und Kreditinstitute unterliegen den Berichtspflichten. finsus advisory kennt die regulatorischen Anforderungen genau und hilft Ihnen dabei, prüfungssicher und gesetzeskonform zu berichten.
Die Anforderungen gelten schrittweise: ab 2024 für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE), ab 2025 für große Kapitalgesellschaften (Welle 2), ab 2026 für weitere Gruppen wie KMU und ab 2028 für Drittstaatenunternehmen mit EU-Präsenz.
Wichtig dabei: Es fehlt noch ein Richtlinienumsetzungsgesetz in Deutschland; weitere Details und Anforderungen hängen dementsprechend von den politischen Beschlüssen der kommenden Regierung ab.
Neben den umfassenden ESRS-Standards gibt es für KMU eine praxisnahe Alternative: den VSME-Standard speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Damit können diese die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung einfacher und schneller erfüllen. Wir bei finsus advisory beraten Sie, welcher Standard für Ihr Unternehmen geeignet ist: GJ 2024 Welle 1, GJ 2027 Welle 2 bzw. GJ 2028 Welle 3 („Stop-the-clock“), GJ 2028 Welle 4
Durch das Omnibus-I-Paket sind der größte Teil der Welle 2 und die gesamten Welle 3 Unternehmen vollständig aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Für die Berichterstattung müssen Unternehmen ihre nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen sowie die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihre Geschäftstätigkeit offenlegen. Dabei gibt die europäische Taxonomieverordnung die Spezifikationen vor, um wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig zu bewerten.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen – von der Bestimmung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bis zur Ermittlung der Taxonomiequoten (Umsatz, CapEx, OpEx) und Ermittlung der geforderten Angaben.
Sind Sie verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?
EU-Unternehmen mit durchschnittlich
mehr als 1.000 Mitarbeitende
EU-Unternehmen mit einem
Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro
Der Umsatzschwellenwert für Nicht-EU-Unternehmen wurde für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenfalls auf 450 Millionen Euro erhöht, die in der EU erwirtschaftet werden müssen.
Ihr Unternehmen beide Kriterien im Berichtsjahr? Dann sollten Sie sich um Ihren Nachhaltigkeitsbericht schon jetzt kümmern!
Die Wesentlichkeitsanalyse: Ihr erster Schritt zum Erfolg
01
Berichtspflichten binden unnötig Ressourcen?
01
Wesentliche Aspekte identifizieren, keine nutzlosen Daten erfassen
02
Interessen der Stakeholder noch nicht mit einbezogen?
02
Doppelte Wesentlichkeit mit Inside-Out-Perspektive schaffen und diese auch bei den anderen relevanten Bereichen berücksichtigen
03
Eigener Nachhaltigkeitsbericht ist nicht prüfungssicher?
03
Experten zur Seite holen und den Grundstein für professionelle Nachhaltigkeitsberichterstattung legen
CSRD einfach erklärt
Berichtspflichtige Datenpunkte erheben
Welche der über 350 Datenpunkte der ESRS sind für Sie relevant? Mit uns behalten Sie den Überblick. Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie relevanten Datenpunkte auszuwählen und prüfen mittels Gap-Analyse, ob alle benötigten Informationen erhoben werden können.
Im Anschluss beraten wir Sie bei der Implementierung fehlender Datenerhebungsprozesse und führen gemeinsam mit Ihnen die Datenerhebung durch.
CSRD einfach erklärt
Anforderungen der EU-Taxonomie umsetzen
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung: von der Bestimmung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bis zur Ermittlung der Taxonomiequoten (Umsatz, CapEx, OpEx) und Ermittlung der geforderten Angaben.
Individuelle Beratung ganz nach Ihren Bedürfnissen
Der Nachhaltigkeitsbericht als Wettbewerbsvorteil
Sehen Sie einen professionellen Nachhaltigkeitsbericht als Chance für Ihr Unternehmen und verschaffen Sie sich Zeit, Sicherheit und strategische Vorteile. Wir zeigen Ihnen, wie: mit individueller Beratung, die sich an Ihren spezifischen Bedürfnissen orientiert – für den Gesamtprozess oder in Teilbereichen.
Wir bei finsus advisory unterstützen Ihr Unternehmen dabei, die richtigen Standards für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu wählen: der umfangreiche ESRS- oder der VSME-Standard, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde.
Häufige Fragen rund um die Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ihre Vorteile
Mit einer professionellen Beratung von finsus advisory