Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach VS

Der VS: Was Unternehmen darüber wissen sollten

Nachhaltigkeitsinformationen besser organisieren

Die Europäische Kommission entwickelt den bisherigen VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) zum VS (Voluntary Standard) weiter. Der im Mai/Juli 2026 veröffentlichte Entwurf erweitert den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard deutlich und richtet sich künftig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden.

Der VS unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert und effizient zu erfassen, gegenüber Banken, Investoren, Kunden und weiteren Geschäftspartnern bereitzustellen sowie Nachhaltigkeitsanforderungen innerhalb der Lieferkette einfacher zu erfüllen.

Mit dem Omnibus-I-Paket gewinnt der VS zusätzlich an Bedeutung: Er soll künftig als Value Chain Cap dienen. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, dürfen von nicht berichtspflichtigen Unternehmen grundsätzlich keine umfangreicheren Nachhaltigkeitsinformationen verlangen als diejenigen, die im VS vorgesehen sind. Dadurch werden insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen von übermäßigen Informationsanforderungen entlastet.

Der Entwurf des VS reduziert zudem den Umfang der Berichterstattung deutlich, vereinfacht zahlreiche Offenlegungspflichten und schafft eine klarere Struktur der Datenanforderungen. Ziel ist eine praxistaugliche und verhältnismäßige Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Wir sind an Ihrer Seite – auch bei der freiwilligen Berichterstattung.

VS im Fokus – das Wichtigste auf einen Blick

Der VS (Voluntary Standard) ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen, die künftig nicht unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung fallen. Er baut auf dem bisherigen VSME auf und soll künftig als delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission verabschiedet werden.

Was ist neu?

Mit der Weiterentwicklung vom VSME zum VS (Voluntary Standard) erweitert die Europäische Kommission den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard deutlich. Der VS richtet sich künftig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, reduziert den Berichtsumfang erheblich und begrenzt als Value Chain Cap die Nachhaltigkeitsinformationen, die CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren Lieferanten verlangen dürfen. Ziel ist eine einfachere, einheitlichere und praxisnähere Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die Hintergründe des Voluntary Standard

Der ursprüngliche VSME wurde von der EFRAG entwickelt, um kleinen und mittleren Unternehmen ein einfaches und standardisiertes Rahmenwerk für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitzustellen.

Mit der Omnibus-I-Initiative wurde dieser Ansatz weiterentwickelt. Der neue VS richtet sich künftig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und soll den administrativen Aufwand innerhalb der Lieferkette deutlich reduzieren. Gleichzeitig soll er europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsinformationen fördern und den Austausch zwischen Unternehmen, Banken und Investoren erleichtern.

Der VS harmonisiert die Vielzahl unterschiedlicher ESG-Fragebögen und reduziert den Aufwand insbesondere für Zulieferer und mittelständische Unternehmen. Gleichzeitig unterstützt er Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsinformationen effizient bereitzustellen und sich auf steigende Anforderungen von Finanzierungspartnern und Kunden vorzubereiten.

Entlastung für Unternehmen

Der VS verfolgt das Ziel, Unternehmen ein einfaches, standardisiertes und freiwilliges Berichtsinstrument zur Verfügung zu stellen. Er unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsinformationen effizient bereitzustellen und die wachsenden Anforderungen von Banken, Investoren und Geschäftspartnern mit einem einheitlichen Standard zu erfüllen.

Mit dem Omnibus-I-Paket erhält der VS zusätzlich eine neue Funktion als Value Chain Cap. Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, dürfen von Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs grundsätzlich keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen verlangen als diejenigen, die im VS vorgesehen sind. Dadurch werden insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen von übermäßigen Berichtspflichten entlastet.

Gleichzeitig wurde der Umfang des Standards deutlich reduziert. Der Entwurf umfasst nur noch 30 statt bisher rund 66 Datenanforderungen, einzelne Berichtspflichten wurden vereinfacht oder gestrichen und sämtliche Angaben werden künftig eindeutig als verpflichtend, bedingt verpflichtend oder freiwillig gekennzeichnet. Dadurch wird die Anwendung des Standards wesentlich einfacher und praxistauglicher.

Ein ruhiger See vor einer Berglandschaft, symbolisierend fuer FinSus die Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Unterschiede: ESRS und VS im Vergleich

ESRS
Die ESRS richten sich an große Unternehmen, die unter die CSRD und deren Berichtspflichten fallen. Diese Unternehmen müssen umfassende und detaillierte Nachhaltigkeitsberichte gemäß den ESRS-Vorgaben erstellen. Die ESRS betreffen vor allem Unternehmen  mit mehr Kapazitäten für die Erstellung komplexer Berichte.
 
VS
Der VS adressiert speziell kleinere, nicht börsennotierte Unternehmen sowie Tochtergesellschaften, für die ein vereinfachtes und ressourcenschonendes Berichtsformat von Bedeutung ist.

ESRS
Für größere Unternehmen, die unter die CSRD fallen, ist die Anwendung der ESRS verpflichtend.
 
VS
Der VS ist freiwillig und ermöglicht nicht börsennotierten KMU, Nachhaltigkeitskennzahlen mit einem einfacheren Instrument zu erfassen, ohne eine verpflichtende Rechtseinhaltung berücksichtigen zu müssen.

ESRS
Die ESRS zielen auf eine umfassende, standardisierte und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene. So sollen sie beispielsweise für Investoren und Analysten zuverlässige Nachhaltigkeitsdaten und Kennzahlen bereitstellen.
 
VS
Der VS legt den Schwerpunkt auf praktische Anpassbarkeit. Er erlaubt Unternehmen, eine individualisierte Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und spezifische Nachhaltigkeitsaktivitäten zu dokumentieren. Er hilft Unternehmen, den wachsenden Anforderungen von Geschäftspartnern wie Banken, Investoren und großen Unternehmen gerecht zu werden.

ESRS
Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist im VS nicht vorgesehen. Der Standard verfolgt einen vereinfachten, praxisorientierten Ansatz und reduziert dadurch den Aufwand für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung
 
VS
Eine Wesentlichkeitsanalyse ist im VS nicht verpflichtend; eine freiwillige Durchführung ist möglich, dazu gibt es bislang jedoch keine klaren Vorgaben.

ESRS
Die ESRS bestehen aus zwölf Standards (zwei sektorübergreifende und zehn thematische Standards). Sie enthalten Anforderungen zu Strategie, Governance, Risikomanagement sowie Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).

Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets werden die ESRS derzeit überarbeitet und vereinfacht. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Datenanforderungen sowie eine bessere Verständlichkeit und Praxistauglichkeit der Standards. Die überarbeiteten ESRS sollen nach aktuellem Stand erstmals für Geschäftsjahre ab 2027 gelten.
 
VS
Der Voluntary Standard (VS) wurde gegenüber dem bisherigen VSME deutlich vereinfacht und kompakter gestaltet. Er richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und umfasst nur noch rund 30 statt bisher etwa 66 Datenanforderungen.

Der VS konzentriert sich auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen eines Unternehmens und deckt die grundlegenden Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) ab. Gegenüber dem bisherigen VSME wurden zahlreiche Berichtspflichten deutlich vereinfacht oder entfallen vollständig.

Alle Datenpunkte sind eindeutig als verpflichtend („necessary“), bedingt verpflichtend („if applicable“) oder freiwillig („voluntary“) gekennzeichnet. Dadurch wird die Anwendung des Standards deutlich vereinfacht und der Berichterstattungsaufwand insbesondere für Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs reduziert.

Zusammengefasst: Der Unterschied liegt im Grad der Komplexität. Die ESRS sind für größere Unternehmen und verlangen eine detaillierte und verpflichtende Berichterstattung, während VS ein freiwilliger, vereinfachter Standard ist, der eine proportionierte und weniger komplexe Berichterstattung für eine individuelle Nachhaltigkeitsstrategie ermöglicht.

Gemeinsamkeiten

ESRS und VS besser verstehen

Trotz der Unterschiede in Adressaten, Pflichten und Struktur haben ESRS und VS einige grundlegende Parallelen. Beide orientierten sich an den drei ESG-Bereichen (Umwelt, Soziales, Governance) und haben ähnliche Unterthemen.

Gemeinsamkeiten

Angabepflichten und weiterführende Informationen

Über die verpflichtenden Angaben hinaus gibt es bei ESRS und VS weiterführende Informationen, Erklärungen und Beispiele. In den ESRS werden diese als „Anwendungsanforderungen“ aufgeführt, im VS werden sie „Anleitungen“ genannt. Die Anforderungen an die Informationen im Rahmen der Berichterstattung umfassen sowohl bei ESRS als auch bei VS Relevanz, wahrheitsgetreue Darstellung, Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit.