Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach VS
Der VS: Was Unternehmen darüber wissen sollten
Nachhaltigkeitsinformationen besser organisieren
Die Europäische Kommission entwickelt den bisherigen VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) zum VS (Voluntary Standard) weiter. Der im Mai/Juli 2026 veröffentlichte Entwurf erweitert den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard deutlich und richtet sich künftig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden.
Der VS unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert und effizient zu erfassen, gegenüber Banken, Investoren, Kunden und weiteren Geschäftspartnern bereitzustellen sowie Nachhaltigkeitsanforderungen innerhalb der Lieferkette einfacher zu erfüllen.
Mit dem Omnibus-I-Paket gewinnt der VS zusätzlich an Bedeutung: Er soll künftig als Value Chain Cap dienen. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, dürfen von nicht berichtspflichtigen Unternehmen grundsätzlich keine umfangreicheren Nachhaltigkeitsinformationen verlangen als diejenigen, die im VS vorgesehen sind. Dadurch werden insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen von übermäßigen Informationsanforderungen entlastet.
Der Entwurf des VS reduziert zudem den Umfang der Berichterstattung deutlich, vereinfacht zahlreiche Offenlegungspflichten und schafft eine klarere Struktur der Datenanforderungen. Ziel ist eine praxistaugliche und verhältnismäßige Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wir sind an Ihrer Seite – auch bei der freiwilligen Berichterstattung.
Carsten Ernst
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VS im Fokus – das Wichtigste auf einen Blick
Der VS (Voluntary Standard) ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen, die künftig nicht unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung fallen. Er baut auf dem bisherigen VSME auf und soll künftig als delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission verabschiedet werden.
Was ist neu?
Mit der Weiterentwicklung vom VSME zum VS (Voluntary Standard) erweitert die Europäische Kommission den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard deutlich. Der VS richtet sich künftig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, reduziert den Berichtsumfang erheblich und begrenzt als Value Chain Cap die Nachhaltigkeitsinformationen, die CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren Lieferanten verlangen dürfen. Ziel ist eine einfachere, einheitlichere und praxisnähere Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Hintergründe des Voluntary Standard
Der ursprüngliche VSME wurde von der EFRAG entwickelt, um kleinen und mittleren Unternehmen ein einfaches und standardisiertes Rahmenwerk für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitzustellen.
Mit der Omnibus-I-Initiative wurde dieser Ansatz weiterentwickelt. Der neue VS richtet sich künftig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und soll den administrativen Aufwand innerhalb der Lieferkette deutlich reduzieren. Gleichzeitig soll er europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsinformationen fördern und den Austausch zwischen Unternehmen, Banken und Investoren erleichtern.
Der VS harmonisiert die Vielzahl unterschiedlicher ESG-Fragebögen und reduziert den Aufwand insbesondere für Zulieferer und mittelständische Unternehmen. Gleichzeitig unterstützt er Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsinformationen effizient bereitzustellen und sich auf steigende Anforderungen von Finanzierungspartnern und Kunden vorzubereiten.
Entlastung für Unternehmen
Der VS verfolgt das Ziel, Unternehmen ein einfaches, standardisiertes und freiwilliges Berichtsinstrument zur Verfügung zu stellen. Er unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsinformationen effizient bereitzustellen und die wachsenden Anforderungen von Banken, Investoren und Geschäftspartnern mit einem einheitlichen Standard zu erfüllen.
Mit dem Omnibus-I-Paket erhält der VS zusätzlich eine neue Funktion als Value Chain Cap. Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, dürfen von Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs grundsätzlich keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen verlangen als diejenigen, die im VS vorgesehen sind. Dadurch werden insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen von übermäßigen Berichtspflichten entlastet.
Gleichzeitig wurde der Umfang des Standards deutlich reduziert. Der Entwurf umfasst nur noch 30 statt bisher rund 66 Datenanforderungen, einzelne Berichtspflichten wurden vereinfacht oder gestrichen und sämtliche Angaben werden künftig eindeutig als verpflichtend, bedingt verpflichtend oder freiwillig gekennzeichnet. Dadurch wird die Anwendung des Standards wesentlich einfacher und praxistauglicher.

Unterschiede: ESRS und VS im Vergleich
Zusammengefasst: Der Unterschied liegt im Grad der Komplexität. Die ESRS sind für größere Unternehmen und verlangen eine detaillierte und verpflichtende Berichterstattung, während VS ein freiwilliger, vereinfachter Standard ist, der eine proportionierte und weniger komplexe Berichterstattung für eine individuelle Nachhaltigkeitsstrategie ermöglicht.
Gemeinsamkeiten
ESRS und VS besser verstehen
Trotz der Unterschiede in Adressaten, Pflichten und Struktur haben ESRS und VS einige grundlegende Parallelen. Beide orientierten sich an den drei ESG-Bereichen (Umwelt, Soziales, Governance) und haben ähnliche Unterthemen.
Gemeinsamkeiten
Angabepflichten und weiterführende Informationen
Über die verpflichtenden Angaben hinaus gibt es bei ESRS und VS weiterführende Informationen, Erklärungen und Beispiele. In den ESRS werden diese als „Anwendungsanforderungen“ aufgeführt, im VS werden sie „Anleitungen“ genannt. Die Anforderungen an die Informationen im Rahmen der Berichterstattung umfassen sowohl bei ESRS als auch bei VS Relevanz, wahrheitsgetreue Darstellung, Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit.