Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Professionelle Beratung

Ihr entscheidender Vorteil

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung wachsen stetig und sind laufenden Änderungen unterworfen. Unternehmen müssen komplexe Regelwerke wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umsetzen.

Auch bei ESG-Ratings, Nachhaltigkeitsauskünften und externen Datenanforderungen, wie beispielsweise im Rahmen von EcoVadis-Ratings oder Creditreform-Anfragen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir begleiten Sie bei der systematischen Zusammenstellung und klaren Darstellung Ihrer ESG-Daten und unterstützen Sie bei der effizienten Beantwortung aller Anfragen.

Eine professionelle Beratung hilft Ihnen dabei, die Herausforderungen effizient zu bewältigen und gleichzeitig nachhaltige Werte zu schaffen. Wir sind Ihr Partner für Ihre individuelle Lösung – abgestimmt auf Ihren Bedarf.

Vorteile der Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir begleiten Sie in Modulen, sind Schritt für Schritt an Ihrer Seite.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

Gesetzliche Grundlagen

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Richtlinie (EU) 2022/2464) bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie legt fest, welche Unternehmen berichtspflichtig sind und verpflichtet diese zur Offenlegung wesentlicher Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Anforderungen der CSRD. Sie definieren Inhalt, Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung und basieren auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen berichten sowohl über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen.

EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) schafft ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Berichtspflichtige Unternehmen müssen den Anteil taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Tätigkeiten sowie die entsprechenden Kennzahlen für Umsatz, CapEx und OpEx offenlegen.

Aktueller Rechtsstand

Mit der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 wurde der Rechtsrahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung überarbeitet. Ziel ist es, den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen anzupassen und den Berichtsaufwand durch vereinfachte Anforderungen zu reduzieren. Hierzu wurde die Europäische Kommission verpflichtet, die bestehenden ESRS zu überarbeiten und einen freiwilligen Berichtsstandard für Unternehmen außerhalb der CSRD einzuführen.

Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission hierzu zwei Delegierte Rechtsakte verabschiedet.

Überarbeitete ESRS

Die überarbeiteten ESRS basieren auf den technischen Empfehlungen der EFRAG und wurden von der Europäischen Kommission mit weiteren Vereinfachungen übernommen. Sie reduzieren den Umfang der Berichtspflichten und vereinfachen insbesondere die Wesentlichkeitsbewertung sowie die Struktur der Berichterstattung.

Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS)

Mit dem Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS) wurde erstmals ein freiwilliger EU-Berichtsstandard für Unternehmen außerhalb der CSRD eingeführt. Der Standard basiert auf dem von der EFRAG entwickelten VSME-Standard und bildet gleichzeitig die Grundlage des Value Chain Cap. Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten müssen für Zwecke der CSRD-Berichterstattung grundsätzlich keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen als im VS vorgesehen.

EU-Taxonomie

Auch die Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung wurde im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vereinfacht. Ziel ist eine Reduzierung des Berichtsaufwands, während die grundlegenden Anforderungen der Taxonomie-Verordnung bestehen bleiben.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Die Delegierten Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS und zum Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS) werden derzeit noch vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Erfolgt kein Einspruch innerhalb der vorgesehenen Frist, treten sie nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sind Sie verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?

Mitarbeitende

EU-Unternehmen mit durchschnittlich
mehr als 1.000 Mitarbeitende

Umsatz

EU-Unternehmen mit einem
Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro

Der Umsatzschwellenwert für Nicht-EU-Unternehmen wurde für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenfalls auf 450 Millionen Euro erhöht, die in der EU erwirtschaftet werden müssen.

Ihr Unternehmen beide Kriterien im Berichtsjahr? Dann sollten Sie sich um Ihren Nachhaltigkeitsbericht schon jetzt kümmern!

CSRD einfach erklärt

Berichtspflichtige Datenpunkte erheben

Welche der über 300 Datenpunkte der ESRS sind für Sie relevant? Mit uns behalten Sie den Überblick. Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie relevanten Datenpunkte auszuwählen und prüfen mittels Gap-Analyse, ob alle benötigten Informationen erhoben werden können.

Im Anschluss beraten wir Sie bei der Implementierung fehlender Datenerhebungsprozesse und führen gemeinsam mit Ihnen die Datenerhebung durch.

CSRD einfach erklärt

Anforderungen der EU-Taxonomie umsetzen

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung: von der Bestimmung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bis zur Ermittlung der Taxonomiequoten (Umsatz, CapEx, OpEx) und Ermittlung der geforderten Angaben.

ESG-Ratings und Nachhaltigkeitsbewertungen

ESG-Ratings und Nachhaltigkeitsbewertungen gewinnen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Kunden, Geschäftspartner, Finanzinstitute und öffentliche Auftraggeber nutzen sie, um Nachhaltigkeitsleistungen zu bewerten und ESG-Risiken entlang der Wertschöpfungskette transparenter zu machen. Insbesondere EcoVadis hat sich in vielen Branchen als etablierter Bewertungsstandard für Lieferanten und Geschäftspartner etabliert.

Die Bearbeitung von ESG-Ratings und externen Informationsanforderungen erfordert eine strukturierte Zusammenstellung relevanter ESG-Daten sowie belastbare Nachweise. Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung Ihrer Nachhaltigkeitsinformationen, der Identifikation fehlender Daten und der effizienten Bearbeitung von Ratingverfahren, Nachhaltigkeitsauskünften und ESG-Fragebögen.

Individuelle Beratung ganz nach Ihren Bedürfnissen

Der Nachhaltigkeitsbericht als Wettbewerbsvorteil

Sehen Sie einen professionellen Nachhaltigkeitsbericht als Chance für Ihr Unternehmen und verschaffen Sie sich Zeit, Sicherheit und strategische Vorteile. Wir zeigen Ihnen, wie: mit individueller Beratung, die sich an Ihren spezifischen Bedürfnissen orientiert – für den Gesamtprozess oder in Teilbereichen.
 
Wir bei finsus advisory unterstützen Ihr Unternehmen dabei, die richtigen Standards für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu wählen: der umfangreiche ESRS- oder der VS-Standard, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde.

Ihre Vorteile

Mit einer professionellen Beratung von finsus advisory

Favicon Finsus
  • Rechtssicherheit: Einhaltung aller gesetzlichen
    Vorgaben der CSRD und ESRS
  • Effizienz: Zeitersparnis durch professionelle Datenanalyse und Berichterstellung
  • Strategische Vorteile: Imagegewinn bei Mitarbeitern,
    Kunden und Investoren
  • Flexibilität: Unterstützung beim Gesamtprozess
    und in Einzelbereichen
  • Wissensvermittlung: Workshops und Schulungen
    zur Berichterstellung für interne Teams