Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Nachhaltigkeitsbericht erstellen

Pflicht und Chance für Ihr Unternehmen

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als nur gesetzliche Pflicht. Er schafft Transparenz in wichtigen ESG-Themen (Environmental, Social and Governance) und stärkt das Vertrauen bei Mitarbeitern, Kunden und Investoren.

finsus advisory unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsberichte professionell und effizient zu erstellen – von der Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage bis zur Berichterstellung.

Warum einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Vorteile für Strategie und Performance

Durch die Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts schafft Ihr Unternehmen Transparenz und gibt Einblicke in Ihre Tätigkeiten im Bereich der Nachhaltigkeit. Stakeholder gewinnen Vertrauen, was sich wiederum in wirtschaftlicher Hinsicht positiv für Ihr Unternehmen auswirken kann. Sie werden als attraktiver Kunde, Lieferant und Darlehensnehmer wahrgenommen und können so durch klare ESG-Kommunikation einen Wettbewerbsvorteil schaffen.

Darüber hinaus erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die europäische Richtlinie im Rahmen des Europäischen Green Deal, mit der es Pflicht wird für Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet Ihnen umfassenden Mehrwert – auch im Hinblick auf die Optimierung Ihres Geschäftsmodells und Ihrer finanziellen Performance.

Durch intensive Auseinandersetzung mit den ESG-Themen können Sie Ihre Nachhaltigkeitsziele besser formulieren und in die Unternehmensstrategie integrieren. So kann Ihre komplette Nachhaltigkeitsstrategie aus- bzw. aufgebaut werden.

Wo wird der Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht?

Die Nachhaltigkeitsangaben müssen im Lagebericht mittels eines dafür vorgesehenen Abschnitts klar erkennbar sein (Art. 19a Bilanzrichtlinie).

CSRD, ESRS und EU-Taxonomie einfach erklärt

Gesetzliche Anforderungen

Die CSRD verpflichtet große Unternehmen im Sinne des Bilanzrechts zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Berichte müssen auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt werden. Ergänzend sind die Vorschriften der EU-Taxonomie-Verordnung zu beachten. Die EU-Taxonomie sieht dafür unter anderem gesonderte Berichtspflichten hinsichtlich Umsätzen, Investitionen und Aufwendungen vor.
finsus advisory hilft Ihrem Unternehmen, diese Anforderungen effizient umzusetzen – so, dass Ihr Unternehmen davon profitiert.

Luftaufnahme eines Sees inmitten eines Waldes, repraesentiert Nachhaltigkeit und Naturerhaltung.

Die ESRS auf
einen Blick

Die Unternehmen müssen ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte aufzeigen und Informationen darlegen, die erforderlich sind, um zu verstehen, wie Nachhaltigkeitsaspekte den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Unternehmen beeinflussen.

Diese Informationen müssen gemäß den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), veröffentlicht werden. Sie dienen als einheitliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und sollen dazu führen, dass relevante und ausreichende Informationen bereitgestellt werden. Damit soll die Zahl von Ad-hoc-Auskunftsersuchen erheblich verringert werden.

Wozu wurden die EU-Taxonomie-VO
und CSRD eingeführt?

Die ursprüngliche Problematik: Die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Regularien reichten nicht aus, um eine nachhaltige Unternehmensführung auf breiter Ebene zu forcieren. Deshalb wurde die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFRD) eingeführt, um Geld- und Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.

Doch die nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen wurden nicht ausreichend transparent berichtet; die Folge: die EU-Taxonomie-VO und CSRD, mit dem Ziel, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nachvollziehbar offenzulegen. Wichtig ist das vor allem für Finanzinstitute und Kapitalmärkte, die transparente Informationen über die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen benötigen, um gezielt in diese investieren zu können.

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Obwohl die Umsetzungsfrist der CSRD-Richtlinie bereits am 5. Juli 2024 abgelaufen ist, wurde sie in Deutschland bislang nicht final umgesetzt. Die Entwicklungen auf EU-Ebene sowie die nationale Umsetzung sind dynamisch – daher ist es besonders wichtig, informiert zu bleiben.

Die Berichtspflichten im Überblick
Die Einführung der CSRD-Berichterstattungspflicht war ursprünglich in mehreren Wellen vorgesehen:

Geschäftsjahre ab 01.01.2024 (Berichterstattung in 2025)
(Mutter-)Unternehmen von öffentlichem Interesse („PIE“) mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Unternehmen waren bereits nach NFRD bzw. CSR-RUG zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet (Welle 1).

Geschäftsjahre ab 01.01.2025 (Berichterstattung in 2026)
Alle großen Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Unternehmen, die bisher nicht unter NFRD bzw. CSR-RUG fielen (Welle 2).

Geschäftsjahre ab 01.01.2026 (Berichterstattung in 2027)
Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMU) im Sinne der Bilanzrichtlinie, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (Welle 3).

Geschäftsjahre ab 01.01.2028 (Berichterstattung in 2029)
Drittstaatenunternehmen mit Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Welle 4).

Omnibus-Initiative: Verschiebung und neue Schwellenwerte
Im Rahmen der Omnibus-Initiative wurde eine zeitliche Verschiebung der Berichterstattungspflichten für Unternehmen der Welle 2 und 3 beschlossen. Die entsprechende Richtlinie (EU) 2025/794, auch bekannt als „Stop-the-clock“-Richtlinie, wurde am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit verschiebt sich die CSRD-Berichterstattungspflicht für Unternehmen der Wellen 2 und 3 um zwei Jahre.

Änderung der Größenkriterien
Darüber hinaus wurden die Größenkriterien für die Berichtspflicht angehoben. Dadurch reduziert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich. Die Anpassung sieht vor, dass nur Unternehmen berichtspflichtig sind, die:

  • durchschnittlich mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und
  • einen Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro nachweisen.

Für Angaben zur EU-Taxonomie gilt ebenfalls ein Schwellenwert von mindestens 450 Mio. Euro Umsatzerlösen. Dadurch fallen die Welle 3 Unternehmen nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD.

Die Omnibus-Regelungen reduzieren ebenfalls die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen. Eine Berichtspflicht besteht künftig nur noch für Drittstaatenunternehmen, die mehr als 450 Mio. Euro Umsatz in der EU erzielen und gleichzeitig über eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. Euro Umsatz in der EU verfügen.

Zentrale Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht

Favicon Finsus
  • Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS
  • Berücksichtigung der Angabepflichten nach der EU-Taxonomie
  • Integration als gesonderter Abschnitt in den (Konzern-)Lagebericht
  • Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit (Limited Assurance)
  • Elektronisches Berichtsformat (ESEF); digitales Tagging nach Inkrafttreten der entsprechenden Auszeichnungsvorschriften*

*Zeitpunkt und Umfang der Pflicht hängen vom jeweiligen Anwendungsbereich der CSRD sowie den Übergangsregelungen (insbesondere Omnibus-I-Paket und Quick Fix-Verordnung) ab.

Vorteile eines professionellen Nachhaltigkeitsberichts

Ein professionell erstellter Nachhaltigkeitsbericht bringt Ihrem Unternehmen mehr als die reine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Mit finsus adivsory an Ihrer Seite sparen Sie Zeit, gewinnen Sicherheit und schaffen strategische Vorteile.

Transparenz und Reputation
Eine nachvollziehbare und qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung kann Stakeholdern einen strukturierten Einblick in die Nachhaltigkeitsthemen und -aktivitäten Ihres Unternehmens geben. Dies kann die Wahrnehmung Ihres Unternehmens bei relevanten Stakeholdergruppen unterstützen

Vertrauen aufbauen
Eine transparente Darstellung von Nachhaltigkeitsthemen, Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen kann dazu beitragen, die Informationsgrundlage für Kunden, Mitarbeitende, Geschäftspartner und weitere Stakeholder zu verbessern.

Effizienter arbeiten
Die strukturierte Erhebung und Aufbereitung von Nachhaltigkeitsinformationen kann Unternehmen dabei helfen, bestehende Prozesse, Verantwortlichkeiten und Datenstrukturen zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Regulatorische Anforderungen adressieren
Eine professionell aufgesetzte Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt dabei, die für das Unternehmen relevanten regulatorischen Berichtspflichten systematisch zu identifizieren und entsprechend der jeweils anwendbaren Anforderungen umzusetzen.

Zeit sparen
finsus advisory unterstützt bei der Datenerhebung, Strukturierung und Aufbereitung der relevanten Informationen. Dadurch können interne Teams bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gezielt entlastet werden.

Unser klar strukturierter Prozess in 12 Schritten

Unterstützung durch finsus advisory

Ihr Partner für Nachhaltigkeitsberichte

finsus advisory begleitet Ihr Unternehmen in allen Phasen der Nachhaltigkeitsberichterstattung – sowohl beim Gesamtprozess als auch in Einzelbereichen. Unsere Leistungen im Überblick:

Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen
Vielfach bewährter eigener finsus advisory Ansatz für Ihren Weg zur CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse

Durchführung von Stakeholder-Befragungen
Identifikation relevanter Stakeholder, Dialog mit den betroffenen Stakeholdern in direkten Befragungen (Interviews, Fragebögen, Umfragen), Gesprächen oder Workshops sowie Einbindung an den richtigen Stellen

Ermittlung berichtspflichtiger Datenpunkte
Voller Überblick und Hilfe bei der Auswahl der für Sie relevanten Datenpunkte der ESRS aus über 350

Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
Erstellung einer ESRS-konformen Gliederung, Formulierung mittels Textbausteinen, Musterbericht unter Einbeziehung von Best-Practice-Berichten

Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie
Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen, von der Bestimmung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bis zur Ermittlung der Taxonomiequoten (Umsatz, CapEx, OpEx) und Ermittlung der geforderten Angaben

Auswahl und Implementierung von ESG-Tools
Begleitung bei der Auswahl und Implementierung des passenden ESG-Tools

Durchführung von Workshops und Schulungen
Projekt-Kick-offs unter Einbeziehung des gesamten Nachhaltigkeitsteams, gesonderte Briefings der Unternehmensführung, Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers – on- und/oder off-Site. Schulungen für einzelne Mitarbeiter/ganze Teams in Zusammenarbeit mit dem ACCOVALIST Institute.

Sie wünschen sich Unterstützung?
Ich bin gern persönlich für Sie da.