Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Nachhaltigkeitsbericht erstellen

Pflicht und Chance für Ihr Unternehmen

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als nur gesetzliche Pflicht. Er schafft Transparenz in wichtigen ESG-Themen (Environmental, Social and Governance) und stärkt das Vertrauen bei Mitarbeitern, Kunden und Investoren.

finsus advisory unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsberichte professionell und effizient zu erstellen – von der Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage bis zur Berichterstellung.

Warum einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Vorteile für Strategie und Performance

Durch die Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts schafft Ihr Unternehmen Transparenz und gibt Einblicke in Ihre Tätigkeiten im Bereich der Nachhaltigkeit. Stakeholder gewinnen Vertrauen, was sich wiederum in wirtschaftlicher Hinsicht positiv für Ihr Unternehmen auswirken kann. Sie werden als attraktiver Kunde, Lieferant und Darlehensnehmer wahrgenommen und können so durch klare ESG-Kommunikation einen Wettbewerbsvorteil schaffen.

Darüber hinaus erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die europäische Richtlinie im Rahmen des Europäischen Green Deal, mit der es Pflicht wird für Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet Ihnen umfassenden Mehrwert – auch im Hinblick auf die Optimierung Ihres Geschäftsmodells und Ihrer finanziellen Performance.

Durch intensive Auseinandersetzung mit den ESG-Themen können Sie Ihre Nachhaltigkeitsziele besser formulieren und in die Unternehmensstrategie integrieren. So kann Ihre komplette Nachhaltigkeitsstrategie aus- bzw. aufgebaut werden.

Wo wird der Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht?

Die Nachhaltigkeitsangaben müssen im Lagebericht mittels eines dafür vorgesehenen Abschnitts klar erkennbar sein (Art. 19a Bilanzrichtlinie).

Mehrwert im Blick

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Weitere Informationen

Mit finsus advisory begleiten wir Sie bei allen Schritten der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützen Sie in sämtlichen Phasen der Berichterstellung, egal ob erster Nachhaltigkeitsbericht oder ob Sie bereits Erfahrung auf anderer Grundlage haben (z. B. DNK oder GRI).

Nachhaltigkeitsberichterstattung einfach machen: Carsten Ernst zeigt sechs mögliche Mehrwerte der CSRD/ESRS-Berichterstattung im Video.

CSRD, ESRS und EU-Taxonomie einfach erklärt

Gesetzliche Anforderungen

Die CSRD verpflichtet große Unternehmen im Sinne des Bilanzrechts zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Berichte müssen auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt werden. Ergänzend sind die Vorschriften der EU-Taxonomie-Verordnung zu beachten. Die EU-Taxonomie sieht dafür unter anderem gesonderte Berichtspflichten hinsichtlich Umsätzen, Investitionen und Aufwendungen vor. Soweit die Ausgangslage; finsus advisory hilft großen Unternehmen und KMU, diese Anforderungen effizient umzusetzen – so, dass Ihr Unternehmen davon profitiert.

Luftaufnahme eines Sees inmitten eines Waldes, repraesentiert Nachhaltigkeit und Naturerhaltung.

Die ESRS auf
einen Blick

Die Unternehmen müssen ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte aufzeigen und Informationen darlegen, die erforderlich sind, um zu verstehen, wie Nachhaltigkeitsaspekte den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Unternehmen beeinflussen.

Diese Informationen müssen gemäß den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), veröffentlicht werden. Sie dienen als einheitliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und sollen dazu führen, dass relevante und ausreichende Informationen bereitgestellt werden. Damit soll die Zahl von Ad-hoc-Auskunftsersuchen erheblich verringert werden.

Wozu wurden die EU-Taxonomie-VO
und CSRD eingeführt?

Die ursprüngliche Problematik: Die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Regularien reichten nicht aus, um eine nachhaltige Unternehmensführung auf breiter Ebene zu forcieren. Deshalb wurde die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFRD) eingeführt, um Geld- und Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.

Doch die nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen wurden nicht ausreichend transparent berichtet; die Folge: die EU-Taxonomie-VO und CSRD, mit dem Ziel, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nachvollziehbar offenzulegen. Wichtig ist das vor allem für Finanzinstitute und Kapitalmärkte, die transparente Informationen über die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen benötigen, um gezielt in diese investieren zu können.

Berichtspflichtig sind ab dem Erstanwendungszeitpunkt der CSRD derzeit alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder in anderer Weise am Kapitalmarkt partizipieren.

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Die Umsetzung ist schrittweise angedacht, allerdings gibt es noch kein Richtlinienumsetzungsgesetz in Deutschland – es besteht also noch keine Verpflichtung, die Bestimmungen der CSRD in Deutschland anzuwenden. In anderen europäischen Ländern, die bereits über ein solches Umsetzungsgesetz verfügen, bestehen entsprechende Anwendungspflichten.

Die Umsetzungsschritte im Überblick:

Geschäftsjahre am oder ab 01.01.2024
Unternehmen von öffentlichem Interesse („PIE“) und Mutterunternehmen einer großen Gruppe in einem organisierten Kapitalmarkt mit mehr als 500 Arbeitnehmern (die bisher unter die NFRD bzw. CSR-RUG fallen)

Geschäftsjahre am oder ab 01.01.2025
Alle haftungsbeschränkten großen Unternehmen im Sinne der Bilanzrichtlinie, die bisher nicht unter die NFRD bzw. CSR-RUG fallen und mindestens zwei der oben genannten Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten.

Geschäftsjahre am oder ab 01.01.2026
Alle nicht haftungsbeschränkten großen Unternehmen, alle kleinen und mittleren kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne der Bilanzrichtlinie (Ausnahme Kleinstunternehmen), Versicherungen und Kreditinstitute

Geschäftsjahre am oder ab 01.01.2028
Drittstaatenunternehmen mit Tochterunternehmen bzw. Zweigniederlassungen in der EU

Zentrale Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht

Favicon Finsus
  • Erstellung unter Beachtung der ESRS
  • Aufnahme der nachhaltigkeitsbezogenen Taxonomiequoten
  • Offenlegung des (Konzern-) Lageberichts im
    XBRL/ESEF-Format unter Auszeichnung („tagging“)
    der Nachhaltigkeitsinformationen

Vorteile eines professionellen Nachhaltigkeitsberichts

Ein professionell erstellter Nachhaltigkeitsbericht bringt Ihrem Unternehmen mehr als die reine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Mit finsus adivsory an Ihrer Seite sparen Sie Zeit, gewinnen Sicherheit und schaffen strategische Vorteile auch gegenüber dem Wettbewerb.

Reputation stärken
Qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichte sorgen für Ihren guten Ruf als attraktiver Arbeitgeber, Lieferant, Kunde und Darlehensnehmer.

Vertrauen aufbauen
Die Transparenz, die Sie mit einem Nachhaltigkeitsbericht bieten, stärkt das Vertrauen der Stakeholder in Ihr Unternehmen.

Effizienter arbeiten
Ein professionell erstellter Nachhaltigkeitsbericht hilft bei der Verbesserung interner Prozesse, der Anpassung von Geschäftsmodellen und der Optimierung Ihrer Financial Performance.

Rechtssicherheit schaffen
Professionelle Berichte erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und sorgen damit für mehr Sicherheit.

Zeit sparen
finsus adivsory übernimmt die Datenanalyse und Strukturierung für Sie – Sie sparen Zeit und schonen eigene Ressourcen.

Unser klar strukturierter Prozess in 12 Schritten

Unterstützung durch finsus advisory

Ihr Partner für Nachhaltigkeitsberichte

finsus advisory begleitet Ihr Unternehmen in allen Phasen der Nachhaltigkeitsberichterstattung – sowohl beim Gesamtprozess als auch in Einzelbereichen. Unsere Leistungen im Überblick:

Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen
Vielfach bewährter eigener finsus advisory Ansatz für Ihren Weg zur CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse

Durchführung von Stakeholder-Befragungen
Identifikation relevanter Stakeholder, Dialog mit den betroffenen Stakeholdern in direkten Befragungen (Interviews, Fragebögen, Umfragen), Gesprächen oder Workshops sowie Einbindung an den richtigen Stellen

Ermittlung berichtspflichtiger Datenpunkte
Voller Überblick und Hilfe bei der Auswahl der für Sie relevanten Datenpunkte der ESRS aus über 1.100, die die EFRAG in einer gesondert veröffentlichten Liste aufgeführt hat

Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
Erstellung einer ESRS-konformen Gliederung, Formulierung mittels Textbausteinen, Musterbericht unter Einbeziehung von Best-Practice-Berichten

Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie
Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen, von der Bestimmung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bis zur Ermittlung der Taxonomiequoten (Umsatz, CapEx, OpEx) und Ermittlung der geforderten Angaben

Erstellung im ESEF/XBRL Format
Unterstützung beim Tagging im ESEF/XBRL Format, um erforderliche Nachhaltigkeitsinformationen digital zu markieren

Auswahl und Implementierung von ESG-Tools
Begleitung bei der Auswahl und Implementierung des passenden ESG-Tools

Durchführung von Workshops und Schulungen
Projekt-Kick-offs unter Einbeziehung des gesamten Nachhaltigkeitsteams, gesonderte Briefings der Unternehmensführung, Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers – on- und/oder off-Site. Schulungen für einzelne Mitarbeiter/ganze Teams in Zusammenarbeit mit dem ACCOVALIST Institute.

Sie wünschen sich Unterstützung?
Ich bin gern persönlich für Sie da.

Häufige Fragen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Berichtspflichtig sind ab dem verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt der CSRD derzeit alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert oder kapitalmarktorientiert sind.

Große Unternehmen im Sinne des Bilanzrechts sind alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Größenmerkmale an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten: mehr als 250 Arbeitnehmer, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz und mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Allerdings gibt es Besonderheiten für nicht haftungsbeschränkte große Unternehmen, kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen, Drittstaatenemittenten sowie für Versicherungen und Kreditinstitute.

Nachhaltigkeitsberichterstattung einfach machen: Carsten Ernst erklärt im Video regulatorische Basics  – wer, wie, was, wann?

Die EU-Taxonomie-VO gilt für alle Unternehmen, die zukünftig in den Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD fallen (Art. 8, Absatz 1 Taxonomie-VO).

Die europäische Taxonomieverordnung gibt ein detailliertes System von Kriterien vor, anhand denen sich bestimmten lässt, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Dadurch sollen Geld- und Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden.

Die digitale ESRS-XBRL-Taxonomie wurde entwickelt, damit Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat erstellen können. Stakeholder der ESRS-Berichte haben damit die Möglichkeit, die Informationen zu analysieren und eine manuelle und fehleranfällige Umwandlung aus einem PDF- oder gedruckten Dokument zu vermeiden.
 
Die Intention des Taggings: Unternehmen können die erforderlichen Nachhaltigkeitsinformationen in ihrem aktuellen, für den Menschen lesbaren Berichtsformat digital kennzeichnen bzw. markieren („taggen“). Die digitale Kennzeichnung muss im einheitlichen europäischen elektronischen Format (ESEF) gemäß einem angepassten technischen Regulierungsstandard (RTS) erfolgen, der von der ESMA entwickelt und entsprechend aktualisiert wird.