Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
Nachhaltigkeitsbericht erstellen
Pflicht und Chance für Ihr Unternehmen
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als nur gesetzliche Pflicht. Er schafft Transparenz in wichtigen ESG-Themen (Environmental, Social and Governance) und stärkt das Vertrauen bei Mitarbeitern, Kunden und Investoren.
finsus advisory unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsberichte professionell und effizient zu erstellen – von der Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage bis zur Berichterstellung.
Warum einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Vorteile für Strategie und Performance
Durch die Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts schafft Ihr Unternehmen Transparenz und gibt Einblicke in Ihre Tätigkeiten im Bereich der Nachhaltigkeit. Stakeholder gewinnen Vertrauen, was sich wiederum in wirtschaftlicher Hinsicht positiv für Ihr Unternehmen auswirken kann. Sie werden als attraktiver Kunde, Lieferant und Darlehensnehmer wahrgenommen und können so durch klare ESG-Kommunikation einen Wettbewerbsvorteil schaffen.
Darüber hinaus erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die europäische Richtlinie im Rahmen des Europäischen Green Deal, mit der es Pflicht wird für Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet Ihnen umfassenden Mehrwert – auch im Hinblick auf die Optimierung Ihres Geschäftsmodells und Ihrer finanziellen Performance.
Durch intensive Auseinandersetzung mit den ESG-Themen können Sie Ihre Nachhaltigkeitsziele besser formulieren und in die Unternehmensstrategie integrieren. So kann Ihre komplette Nachhaltigkeitsstrategie aus- bzw. aufgebaut werden.
Wo wird der Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht?
Die Nachhaltigkeitsangaben müssen im Lagebericht mittels eines dafür vorgesehenen Abschnitts klar erkennbar sein (Art. 19a Bilanzrichtlinie).
Mehrwert im Blick
Mit finsus advisory begleiten wir Sie bei allen Schritten der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützen Sie in sämtlichen Phasen der Berichterstellung, egal ob erster Nachhaltigkeitsbericht oder ob Sie bereits Erfahrung auf anderer Grundlage haben (z. B. DNK oder GRI).
Nachhaltigkeitsberichterstattung einfach machen: Carsten Ernst zeigt sechs mögliche Mehrwerte der CSRD/ESRS-Berichterstattung im Video.
CSRD, ESRS und EU-Taxonomie einfach erklärt
Gesetzliche Anforderungen
Die CSRD verpflichtet große Unternehmen im Sinne des Bilanzrechts zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Berichte müssen auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt werden. Ergänzend sind die Vorschriften der EU-Taxonomie-Verordnung zu beachten. Die EU-Taxonomie sieht dafür unter anderem gesonderte Berichtspflichten hinsichtlich Umsätzen, Investitionen und Aufwendungen vor. Soweit die Ausgangslage; finsus advisory hilft Ihrem Unternehmen, diese Anforderungen effizient umzusetzen – so, dass Ihr Unternehmen davon profitiert.

Die ESRS auf
einen Blick
Die Unternehmen müssen ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte aufzeigen und Informationen darlegen, die erforderlich sind, um zu verstehen, wie Nachhaltigkeitsaspekte den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Unternehmen beeinflussen.
Diese Informationen müssen gemäß den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), veröffentlicht werden. Sie dienen als einheitliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und sollen dazu führen, dass relevante und ausreichende Informationen bereitgestellt werden. Damit soll die Zahl von Ad-hoc-Auskunftsersuchen erheblich verringert werden.
Wozu wurden die EU-Taxonomie-VO
und CSRD eingeführt?
Die ursprüngliche Problematik: Die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Regularien reichten nicht aus, um eine nachhaltige Unternehmensführung auf breiter Ebene zu forcieren. Deshalb wurde die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFRD) eingeführt, um Geld- und Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.
Doch die nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen wurden nicht ausreichend transparent berichtet; die Folge: die EU-Taxonomie-VO und CSRD, mit dem Ziel, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nachvollziehbar offenzulegen. Wichtig ist das vor allem für Finanzinstitute und Kapitalmärkte, die transparente Informationen über die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen benötigen, um gezielt in diese investieren zu können.
Berichtspflichtig sind ab dem Erstanwendungszeitpunkt der CSRD derzeit alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder in anderer Weise am Kapitalmarkt partizipieren.
Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Obwohl die Umsetzungsfrist der CSRD-Richtlinie bereits am 5. Juli 2024 abgelaufen ist, wurde sie in Deutschland bislang nicht final umgesetzt. Die Entwicklungen auf EU-Ebene sowie die nationale Umsetzung sind dynamisch – daher ist es besonders wichtig, informiert zu bleiben.
Die Berichtspflichten im Überblick
Die Einführung der CSRD-Berichterstattungspflicht war ursprünglich in mehreren Wellen vorgesehen:
Geschäftsjahre ab 01.01.2024 (Berichterstattung in 2025)
(Mutter-)Unternehmen von öffentlichem Interesse („PIE“) mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Unternehmen waren bereits nach NFRD bzw. CSR-RUG zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet (Welle 1).
Geschäftsjahre ab 01.01.2025 (Berichterstattung in 2026)
Alle großen Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Unternehmen, die bisher nicht unter NFRD bzw. CSR-RUG fielen (Welle 2).
Geschäftsjahre ab 01.01.2026 (Berichterstattung in 2027)
Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMU) im Sinne der Bilanzrichtlinie, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (Welle 3).
Geschäftsjahre ab 01.01.2028 (Berichterstattung in 2029)
Drittstaatenunternehmen mit Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Welle 4).
Omnibus-Initiative: Verschiebung und neue Schwellenwerte
Im Rahmen der Omnibus-Initiative wurde eine zeitliche Verschiebung der Berichterstattungspflichten für Unternehmen der Welle 2 und 3 beschlossen. Die entsprechende Richtlinie (EU) 2025/794, auch bekannt als „Stop-the-clock“-Richtlinie, wurde am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit verschiebt sich die CSRD-Berichterstattungspflicht für Unternehmen der Wellen 2 und 3 um zwei Jahre.
Änderung der Größenkriterien
Darüber hinaus wurden die Größenkriterien für die Berichtspflicht angehoben. Dadurch reduziert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich. Die Anpassung sieht vor, dass nur Unternehmen berichtspflichtig sind, die:
- als groß im Sinne des Bilanzrechts gelten und
- mindestens 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen.
Für Angaben zur EU-Taxonomie gilt zusätzlich ein Schwellenwert von mindestens 450 Mio. Euro Umsatzerlösen. Dadurch fallen die Welle 3 Unternehmen nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD.
Zentrale Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht
Vorteile eines professionellen Nachhaltigkeitsberichts
Ein professionell erstellter Nachhaltigkeitsbericht bringt Ihrem Unternehmen mehr als die reine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Mit finsus adivsory an Ihrer Seite sparen Sie Zeit, gewinnen Sicherheit und schaffen strategische Vorteile auch gegenüber dem Wettbewerb.
Reputation stärken
Qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichte sorgen für Ihren guten Ruf als attraktiver Arbeitgeber, Lieferant, Kunde und Darlehensnehmer.
Vertrauen aufbauen
Die Transparenz, die Sie mit einem Nachhaltigkeitsbericht bieten, stärkt das Vertrauen der Stakeholder in Ihr Unternehmen.
Effizienter arbeiten
Ein professionell erstellter Nachhaltigkeitsbericht hilft bei der Verbesserung interner Prozesse, der Anpassung von Geschäftsmodellen und der Optimierung Ihrer Financial Performance.
Rechtssicherheit schaffen
Professionelle Berichte erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und sorgen damit für mehr Sicherheit.
Zeit sparen
finsus adivsory übernimmt die Datenanalyse und Strukturierung für Sie – Sie sparen Zeit und schonen eigene Ressourcen.
Unser klar strukturierter Prozess in 12 Schritten
Unterstützung durch finsus advisory
Ihr Partner für Nachhaltigkeitsberichte
finsus advisory begleitet Ihr Unternehmen in allen Phasen der Nachhaltigkeitsberichterstattung – sowohl beim Gesamtprozess als auch in Einzelbereichen. Unsere Leistungen im Überblick:
Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen
Vielfach bewährter eigener finsus advisory Ansatz für Ihren Weg zur CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse
Durchführung von Stakeholder-Befragungen
Identifikation relevanter Stakeholder, Dialog mit den betroffenen Stakeholdern in direkten Befragungen (Interviews, Fragebögen, Umfragen), Gesprächen oder Workshops sowie Einbindung an den richtigen Stellen
Ermittlung berichtspflichtiger Datenpunkte
Voller Überblick und Hilfe bei der Auswahl der für Sie relevanten Datenpunkte der ESRS aus über 350
Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
Erstellung einer ESRS-konformen Gliederung, Formulierung mittels Textbausteinen, Musterbericht unter Einbeziehung von Best-Practice-Berichten
Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie
Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen, von der Bestimmung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bis zur Ermittlung der Taxonomiequoten (Umsatz, CapEx, OpEx) und Ermittlung der geforderten Angaben
Erstellung im ESEF/XBRL Format
Unterstützung beim Tagging im ESEF/XBRL Format, um erforderliche Nachhaltigkeitsinformationen digital zu markieren
Auswahl und Implementierung von ESG-Tools
Begleitung bei der Auswahl und Implementierung des passenden ESG-Tools
Durchführung von Workshops und Schulungen
Projekt-Kick-offs unter Einbeziehung des gesamten Nachhaltigkeitsteams, gesonderte Briefings der Unternehmensführung, Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers – on- und/oder off-Site. Schulungen für einzelne Mitarbeiter/ganze Teams in Zusammenarbeit mit dem ACCOVALIST Institute.
Sie wünschen sich Unterstützung?
Ich bin gern persönlich für Sie da.
Carsten Ernst
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