Regelmäßige Updates zur rechtlichen Veränderung der CSRD
Warum regelmäßige Updates zur CSRD wichtig sind
Mit der Omnibus-Initiative befindet sich die CSRD-Berichterstattung in einem kontinuierlichen Veränderungsprozess. Ziel der Kommission ist es, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken. Am 26. Februar 2025 hat die Kommission ihre Vorschläge im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgestellt. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die CSRD-Berichterstattung sowie die EU-Taxonomie-Regulatorik.
Wir begleiten die Entwicklungen rund um die Omnibus-Initiative und die CSRD-Richtlinie auf unserem YouTube-Kanal, in unseren Podcast-Folgen sowie in den FAQs weiter unten. Dort finden Sie:
- Regelmäßige Updates zu relevanten Meilensteinen
- Praktische Handlungstipps
- Anworten auf die häufigsten Fragen
Wichtiger Hinweis: Wir geben unser Bestes, diesen Beitrag auf dem aktuellen Stand zu halten und stetig anzupassen – geben aber keine Garantie für Aktualität. Bei Fragen sprechen Sie uns an!
Newsticker: Der aktuelle Stand zur CSRD-Umsetzung
Ziele der Omnibus-Initiative
Mit der sogenannten Omnibus-Initiative sind zahlreiche Entlastungen für Unternehmen geplant mit dem Ziel, Unternehmen von übermäßiger Regulierung und bürokratischem Aufwand zu entlasten, um die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU zu stärken.
Hierzu erarbeitet die EU-Kommission sogenannte Omnibus-Pakete, die mehrere Gesetze vereinfachen sollen.
Laufende Entwicklungen
Auf unserem YouTube-Kanal und in unserem Podcast informieren wir Sie über aktuelle, wesentliche Entwicklungen.
Wen betrifft die CSRD?
Überblick über die geplanten Berichtspflichten
Große Unternehmen
Berichtspflichtig sind – ab dem Erstanwendungszeitpunkt der CSRD – alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen, egal ob börsennotiert oder kapitalmarktorientiert. Große Unternehmen im Sinne des Bilanzrechts sind dabei alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Größenmerkmale in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten:
Besonderheiten gelten für nicht haftungsbeschränkte große Unternehmen, kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen, Drittstaatenemittenten sowie für Versicherungen und Kreditinstitute.
Kapitalmarktorientierte KMU
Aktuell sind folgende Umsetzungen schrittweise geplant – allerdings wurde noch kein Richtlinienumsetzungsgesetz in Deutschland beschlossen.
Geschäftsjahre am oder ab 01.01.2024
Unternehmen von öffentlichem Interesse („PIE“) und Mutterunternehmen einer großen Gruppe in einem organisierten Kapitalmarkt mit mehr als 500 Arbeitnehmern (die bisher unter die NFRD bzw. CSR-RUG fallen)
Geschäftsjahre am oder ab 01.01.2025
Alle haftungsbeschränkten großen Unternehmen im Sinne der Bilanzrichtlinie, die bisher nicht unter die NFRD bzw. CSR-RUG fallen und mindestens zwei der oben genannten Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten.
Geschäftsjahre am oder ab 01.01.2026
Alle nicht haftungsbeschränkten großen Unternehmen, alle kleinen und mittleren kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne der Bilanzrichtlinie (Ausnahme Kleinstunternehmen), Versicherungen und Kreditinstitute
Geschäftsjahre am oder ab 01.01.2028
Drittstaatenunternehmen mit Tochterunternehmen bzw. Zweigniederlassungen in der EU
Wertschöpfungskette
Das berichtende Unternehmen muss auch seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in die Berichterstattung einbeziehen. Dabei besteht die Herausforderung vor allem darin, die erforderlichen Informationen und Daten in Übereinstimmung mit den regulatorischen Vorgaben zu erfassen.
Zu konsolidierende Einheiten (in der Regel Tochterunternehmen)
Wird ein Konzernabschluss erstellt, werden alle zu konsolidierenden Einheiten einbezogen. Auch hier gibt es – analog zur Finanzberichterstattung – Befreiungsmöglichkeiten (Artikel 5 CSRD).
Die zu konsolidierenden Einheiten sind im Regelfall von der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmensebene befreit, soweit diese in den Konzernlagebericht des Mutterunternehmens einbezogen sind (sogenannte Konzernbefreiung).
Die Konzernbefreiung gilt auch für zu konsolidierende Einheiten von in einem Drittland niedergelassenen Mutterunternehmen unter der Voraussetzung, dass der Nachhaltigkeitsbericht des Drittland-Mutterunternehmens gemäß der ESRS oder „gleichwertigen Standards“ erstellt wurde. Konzernbefreiungen erstrecken sich jedoch nicht auf zu konsolidierende Einheiten, welche große Unternehmen von öffentlichem Interesse sind (Art. 19a Abs. 9 Satz 2 BilR).
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Carsten Ernst
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Was ist aktuell unklar? Offene Fragen zur Umsetzung
Was können Unternehmen jetzt tun?
Praktische Tipps zur Vorbereitung
Welle 1-Unternehmen:
mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
* Hinweis: Abhängig von der nationalen Umsetzung.
Welle 2-Unternehmen:
mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Was ist die CSRD?
Das Wichtigste auf einen Blick
Ziel der CSRD: Unternehmen müssen ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte aufzeigen. Dazu gehört, Informationen bereitzustellen, die verständlich machen, wie Nachhaltigkeitsaspekte den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens beeinflussen. Aber wie und warum sind EU-Taxonomie-VO und CSRD entstanden?
Schulungen
Schritt 1:
Finance Disclosure Regulation
Unsere Schulungen und Seminare machen Sie fit für die Richtlinien und deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Praxisorientierte Zertifikatslehrgänge bieten direkt umsetzbares Wissen zu den Themengebieten Financial und Sustainability Reporting.
ESG einfach erklärt
Schritt 2:
EU-Taxonomie-VO und CSRD
Schnell war klar: Die Nachhaltigkeitsaktivitäten vieler Unternehmen wurden nicht ausreichend transparent kommuniziert. Dementsprechend wurden die EU-Taxonomie-VO und die CSRD verabschiedet – für die klare und vergleichbare Offenlegung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Diese sind essenziell für Finanzinstitute und Kapitalmärkte, die für gezielte nachhaltige Investitionen auf verlässliche Informationen angewiesen sind.
Unsere Kanäle für noch mehr aktuelle Informationen
Auf unserem YouTube-Kanal können Sie die neuesten Entwicklungen in Wort und Bild verfolgen. Auch per Podcast sind wir mit aktuellen Entwicklungen für Sie da.