Regelmäßige Updates zur rechtlichen Veränderung der CSRD
Warum regelmäßige Updates zur CSRD wichtig sind
Mit der Omnibus-Initiative befindet sich die CSRD-Berichterstattung in einem kontinuierlichen Veränderungsprozess. Ziel der Kommission ist es, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken. Am 26. Februar 2025 hat die Kommission ihre Vorschläge im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgestellt. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die CSRD-Berichterstattung sowie die EU-Taxonomie-Regulatorik.
Wir begleiten die Entwicklungen rund um die Omnibus-Initiative und die CSRD-Richtlinie auf unserem YouTube-Kanal, in unseren Podcast-Folgen sowie in den FAQs weiter unten. Dort finden Sie:
Regulatorische Neuerungen wirken sich zudem unmittelbar auf ESG-Ratings und externe Datenabfragen wie z. B. im Rahmen von Lieferantenfragebögen aus. Wir begleiten Sie dabei, die Anforderungen ihrer Kunden oder externen Rating-Organisationen wie EcoVadis oder Creditreform effizient, konsistent und strategisch abgestimmt zu erfüllen.
Wichtiger Hinweis: Wir geben unser Bestes, diesen Beitrag auf dem aktuellen Stand zu halten und stetig anzupassen – geben aber keine Garantie für Aktualität. Bei Fragen sprechen Sie uns an!
Newsticker: Der aktuelle Stand zur CSRD-Umsetzung
Ziele der Omnibus-Initiative
Mit der sogenannten Omnibus-Initiative sind zahlreiche Entlastungen für Unternehmen geplant mit dem Ziel, Unternehmen von übermäßiger Regulierung und bürokratischem Aufwand zu entlasten, um die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU zu stärken.
Hierzu erarbeitet die EU-Kommission sogenannte Omnibus-Pakete, die mehrere Gesetze vereinfachen sollen.
Laufende Entwicklungen
Auf unserem YouTube-Kanal und in unserem Podcast informieren wir Sie über aktuelle, wesentliche Entwicklungen.
Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Obwohl die Umsetzungsfrist der CSRD-Richtlinie bereits am 5. Juli 2024 abgelaufen ist, wurde sie in Deutschland bislang nicht final umgesetzt. Die Entwicklungen auf EU-Ebene sowie die nationale Umsetzung sind dynamisch – daher ist es besonders wichtig, informiert zu bleiben.
Die Berichtspflichten im Überblick
Die Einführung der CSRD-Berichterstattungspflicht war ursprünglich in mehreren Wellen vorgesehen:
Geschäftsjahre ab 01.01.2024 (Berichterstattung in 2025)
(Mutter-)Unternehmen von öffentlichem Interesse („PIE“) mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Unternehmen waren bereits nach NFRD bzw. CSR-RUG zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet (Welle 1).
Geschäftsjahre ab 01.01.2025 (Berichterstattung in 2026)
Alle großen Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Unternehmen, die bisher nicht unter NFRD bzw. CSR-RUG fielen (Welle 2).
Geschäftsjahre ab 01.01.2026 (Berichterstattung in 2027)
Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMU) im Sinne der Bilanzrichtlinie, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (Welle 3).
Geschäftsjahre ab 01.01.2028 (Berichterstattung in 2029)
Drittstaatenunternehmen mit Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Welle 4).
Omnibus-Initiative: Verschiebung und neue Schwellenwerte
Im Rahmen der Omnibus-Initiative wurde eine zeitliche Verschiebung der Berichterstattungspflichten für Unternehmen der Welle 2 und 3 beschlossen. Die entsprechende Richtlinie (EU) 2025/794, auch bekannt als „Stop-the-clock“-Richtlinie, wurde am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit verschiebt sich die CSRD-Berichterstattungspflicht für Unternehmen der Wellen 2 und 3 um zwei Jahre.
Änderung der Größenkriterien
Darüber hinaus wurden die Größenkriterien für die Berichtspflicht angehoben. Dadurch reduziert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich. Die Anpassung sieht vor, dass nur Unternehmen berichtspflichtig sind, die:
- durchschnittlich mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen oder
- einen Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro nachweisen.
Für Angaben zur EU-Taxonomie gilt ebenfalls ein Schwellenwert von mindestens 450 Mio. Euro Umsatzerlösen. Dadurch fallen die Welle 3 Unternehmen nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD.
Die Omnibus-Regelungen reduzieren ebenfalls die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen. Eine Berichtspflicht besteht künftig nur noch für Drittstaatenunternehmen, die mehr als 450 Mio. Euro Umsatz in der EU erzielen und gleichzeitig über eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. Euro Umsatz in der EU verfügen.
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Ich antworte Ihnen gern.
Carsten Ernst
Kontakt

Was ist aktuell unklar? Offene Fragen zur Umsetzung
Was können Unternehmen jetzt tun?
Praktische Tipps zur Vorbereitung
Welle 1-Unternehmen:
mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
* Hinweis: Abhängig von der nationalen Umsetzung.
Welle 2-Unternehmen:
mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Was ist die CSRD?
Das Wichtigste auf einen Blick
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Dazu gehört, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt und wie Nachhaltigkeitsfaktoren den Geschäftsverlauf, die finanzielle Lage und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens beeinflussen. Ziel ist es, mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Aber wie und warum sind EU-Taxonomie-VO und CSRD entstanden?
Schulungen
Schritt 1:
Finance Disclosure Regulation
Unsere Schulungen und Seminare machen Sie fit für die Richtlinien und deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Praxisorientierte Zertifikatslehrgänge bieten direkt umsetzbares Wissen zu den Themengebieten Financial und Sustainability Reporting.
ESG einfach erklärt
Schritt 2:
EU-Taxonomie-VO und CSRD
Schnell war klar: Die Nachhaltigkeitsaktivitäten vieler Unternehmen wurden nicht ausreichend transparent kommuniziert. Dementsprechend wurden die EU-Taxonomie-VO und die CSRD verabschiedet – für die klare und vergleichbare Offenlegung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Diese sind essenziell für Finanzinstitute und Kapitalmärkte, die für gezielte nachhaltige Investitionen auf verlässliche Informationen angewiesen sind.
Unsere Kanäle für noch mehr aktuelle Informationen
Auf unserem YouTube-Kanal können Sie die neuesten Entwicklungen in Wort und Bild verfolgen. Auch per Podcast sind wir mit aktuellen Entwicklungen für Sie da.